Bei Fernabsatzverträgen ist ein Unternehmer dem Verbraucher gegenüber dazu verpflichtet über das Widerrufsrecht zu infomieren. Zu den Fernabsatzgeschäften zählt z.B. auch der Verkauf von Waren in einem Onlineshop. Damit hat der Betreiber die Pflicht, gegenüber dem Kunden eine Widerrufsbelehrung vorzunehmen. Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist es die Textform sowie eine deutliche Gestaltung der Belehrung erforderlich. Wie die Textform aussehen muss, ist in §126b BGB festgelegt. Die Widerrufsbelehrung muss u.a. in einer Urkunde oder aber anderer geeigneter Weise (auf Papier, einer Diskette, per eMail oder Fax) übermittelt werden. Die Bereitstellung der Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung Onlineshop durch Download wäre demnach nicht ausreichend. Die Widerrufsbelehrung muss als solche deutlich zu erkennen sein und darf auch nicht in den AGB „versteckt“ werden. Eine fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.